Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen (AGB) 

von Velocity, Teil der Capacity Aviation UG, für die Vermittlung von Flügen an Privatpersonen und Unternehmen.

  • Geltungsbereich
      1. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über die Luftbeförderung, die über die Capacity Aviation UG, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg, abgeschlossen werden. Deutschland, Geschäftsführer; Philipp Vetter (im Folgenden „Velocity“) und der Kunde. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Verbraucher ist eine natürliche Person, die über Velocity eine Buchung zu einem Zweck vornimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
      2. Für den Beförderungsvertrag gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Absendung der Angebote gültigen Fassung.
      3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Velocity nicht an. Dies gilt auch dann, wenn Velvet Aviation Services der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Buchung und Abschluss des Beförderungsvertrages im Luftverkehr
      1. Über Velocity kann der Kunde auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lufttransportleistungen buchen. Der Kunde muss der Erfassung und Registrierung personenbezogener Daten durch Velocity zustimmen. Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Velocity (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“), deren Bestimmungen unter anderem über einen entsprechenden Link am Ende jeder Seite von Velocity abrufbar sind Webseite. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte zur Buchung und zum Vertragsschluss erläutert:
        1. Buchung
          1. Um einen Flug anzufragen, muss der Kunde in der dafür vorgesehenen Maske auf der Website von Velocity die gewünschten Reisedaten, den Abflug- und Ankunftsort sowie die gewünschte Anzahl der zu befördernden Personen eingeben und übermitteln. Die Eingabe und Übermittlung der Daten stellt kein bindendes Angebot des Kunden dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ihm Flugvorschläge zuzusenden.
          2. Velocity sucht dann nach passenden Flugvorschlägen für die angegebenen Reisedaten. Velocity sendet innerhalb kürzester Zeit eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mit einer Zusammenstellung als PDF von Flugvorschlägen passend zu den angegebenen Reisedaten und den jeweiligen Preisen (siehe auch Ziffer 4). Diese E-Mail stellt kein verbindliches Angebot von Velocity zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages dar, sondern stellt eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages abzugeben.
          3. Anschließend kann der Kunde einen passenden Flug auswählen, indem er das jeweilige Angebot in Form eines PDFs mit seiner Unterschrift, seinem Namen und seinem Datum bestätigt.
          4. Die Buchung erfolgt dann durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots als PDF an Velocity.
          5. Der Kunde kann Velocity jederzeit per E-Mail oder telefonisch über Eingabefehler informieren. Diese werden umgehend berücksichtigt. Soweit möglich wurde das Angebot aktualisiert.
          6. Möchte der Kunde die Buchung abschließen, muss er das unterschriebene Angebot per E-Mail zurücksenden.
          7. Mit der Zusendung des unterschriebenen Angebots kommt zwischen dem Kunden und Velocity ein Vertrag über den angefragten Flug zustande.
          8. Der Kunde kann dann nach Erhalt der Rechnung die Zahlung anweisen.
          9. Velocity wird den Eingang der übermittelten Buchung unmittelbar nach dem Zahlungsvorgang des Kunden per E-Mail bestätigen. Eine solche E-Mail stellt eine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar.
          10. Sollte der gewünschte Flug im Zeitraum zwischen der Buchung des Kunden und der Bestätigung der ausführenden Fluggesellschaft nicht verfügbar sein, ist Velocity berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Als gleichwertiger Ersatz gilt ein Luftfahrzeug derselben Kategorie.
        2. Der Vertrag über die Luftbeförderung kommt für die vom Kunden gewünschte Anzahl der Passagiere zustande. Bietet der gewählte Flug mehr Sitzplätze zur Beförderung von Passagieren und wünscht der Kunde nach Vertragsschluss die Beförderung von mehr Passagieren als ursprünglich angegeben, bedarf es hierfür einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde muss Velocity diesen Wunsch möglichst frühzeitig vor Reiseantritt mitteilen. Velocity teilt dem Kunden dann per E-Mail mit, ob die Mitnahme der zusätzlichen Passagiere möglich ist und welche Zuschläge hierfür gegebenenfalls zu zahlen sind. Diese E-Mail stellt ein Angebot von Velocity zum Abschluss des Vertrages über die Beförderung der zusätzlichen Passagiere dar. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, indem er Velocity per E-Mail antwortet. Damit kommt der Vertrag über die Beförderung der zusätzlichen Passagiere im Luftverkehr zustande.
  • Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
      1. Velocity speichert den Vertragstext nicht. Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss wird Velocity dem Kunden eine Vertragsbestätigung, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger übersenden. Der Kunde kann die AGB auch unter einsehen www.fly-velocity.com.
      2. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung:
        1. Deutsch
        2. Englisch 
  • Preise
      1. Velocity zeigt auf seiner Website keine endgültigen Preise für den Lufttransport an. Die endgültigen Preise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angeboten per PDF. Sie umfassen den Flugpreis, ggf. Positionierungsflüge sowie alle anfallenden Steuern und Gebühren, Zuschläge und Abgaben, die zum Zeitpunkt der Absendung der Buchung unvermeidbar und vorhersehbar sind, sowie Gastronomie Passend zur Tageszeit, alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer.
      2. Nicht in den in Abschnitt 4.a beschriebenen Endpreisen enthalten. sind die Enteisungskosten, wenn das betreffende Flugzeug vor dem Start enteist werden muss. Diese sind, sofern sie anfallen, vom Kunden gesondert zum Selbstkostenpreis zu vergüten. Zu den Enteisungskosten zählen auch die Enteisungskosten für Positionierungsflüge. Als Positionierungsflüge gelten solche, die notwendig sind, um das jeweilige Flugzeug zum gebuchten Abflugort zu bringen, sowie Flugverspätungen oder Ausweichlandungen, die durch Wetterbedingungen oder Flugsicherung verursacht werden. Ebenfalls nicht enthalten sind etwaige Risikoversicherungsprämien für Krisengebiete, sofern diese erforderlich sind.
      3. Die Transportpreise werden für den zwischen den Parteien vereinbarten Transporttermin und die im Angebot enthaltene Reiseroute berechnet. Sollte der Kunde die vereinbarten Flugdaten, z. B. den Beförderungstermin, ändern, kann sich dies auf die Höhe des Beförderungsentgelts auswirken.
      4. Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und anderen Terminals sind nicht im Fahrpreis enthalten.
      5. Velocity behält sich das Recht vor, den vereinbarten Beförderungspreis nach Abschluss des Beförderungsvertrages zu ändern, wenn sich die Treibstoffkosten ändern, Änderungen oder die Einführung von Steuern, Gebühren, Abgaben, Sonderabgaben oder anderen luftfahrtspezifischen Abgaben für bestimmte Leistungen eintreten , luftfahrtspezifische Abgaben, Emissionszertifikatskosten, die nachträglich eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Beförderungstermin mehr als vier Monate liegen. Eine solche Preisänderung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
  • Zahlungsbedingungen
      1. Der Kunde kann den Lufttransport im Voraus bezahlen (Banküberweisung).
      2. Die gebuchte Luftbeförderung ist nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
  • Beauftragender und ausführender Spediteur
      1. Velocity führt die Luftbeförderung nicht selbst durch, sondern bedient sich hierfür einer geeigneten Fluggesellschaft (nachfolgend „ausführende Fluggesellschaft“ genannt). Velocity fungiert daher gegenüber dem Kunden als vertraglicher Luftfrachtführer, auch Vertragsluftfrachtführer genannt.
  • Bestimmungen zur Luftbeförderung
      1. Der Kunde wird die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Identifikationsdaten seiner Passagiere schnellstmöglich nach Vertragsschluss, möglichst jedoch 48 Stunden vor dem geplanten Abflug, auf Wunsch von Velocity auch früher bekannt geben. Der Kunde ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang weitere Informationen bereitzustellen legal oder behördliche Vorschriften des Abflug-, Überflug- oder Ankunftsortes. Änderungen der Namen und anderer Daten der Passagiere sind in der Regel kurzfristig möglich, können jedoch durch länderspezifische Anforderungen des Ankunfts-, Überflug- oder Zwischenlandeorts erschwert werden.
      2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er und seine Passagiere pünktlich zum angegebenen Zeitpunkt am Flughafen eintreffen und über alle erforderlichen Dokumente (Identitätsnachweis, Reisepass, Impfpass, Visum usw.) verfügen. Sollten Passagiere nach der angegebenen Zeit am Flughafen eintreffen, wird Velocity sich dennoch bemühen, die Flugbeförderung nach Möglichkeit durchzuführen, etwaige dadurch für Velocity entstehende Mehraufwendungen und Kosten gehen dann jedoch zu Lasten des Kunden.
      3. Wenn die Zeit, in der das Flugzeug dem Kunden vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, überschritten wird, weil Passagiere, Gepäck oder Frachtsendungen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Denn wenn Reisedokumente oder andere für die Beförderung erforderliche Dokumente fehlen oder dies auf sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Passagiere zurückzuführen ist, schuldet der Kunde Velocity Liegegelder in der Höhe der Tarife des jeweiligen Flughafens sowie Ersatz von Auslagen für zusätzliche Boden- und Flugzeit. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Velocity alle weiteren nachgewiesenen Kosten zu erstatten, die durch die Nichtdurchführung des Fluges oder die Verspätung entstehen.
      4. Velocity oder die ausführende Fluggesellschaft können die Beförderung oder Umbeförderung von Passagieren verweigern, wenn
        1. dies ist aus Sicherheitsgründen erforderlich,
        2. die Beförderung oder Weiterbeförderung aufgrund eines Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften des Abgangs- oder Ankunftsortes oder eines überflogenen Landes erforderlich ist, oder
        3. das Verhalten, die geistige oder körperliche Verfassung des Passagiers geeignet ist, ihn selbst, andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr auszusetzen
        4. Der Kunde hat den Fahrpreis, einschließlich aller anfallenden Steuern, Gebühren oder Zuschläge, nicht bezahlt; oder
        5. der Passagier keine gültigen Reisedokumente oder keine gültigen Einreisedokumente besitzt; oder
        6. Der Passagier verstößt gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften an Bord.
      5. Velocity oder der ausführende Luftfrachtführer können die Beförderung oder Beförderung von Gepäck verweigern, wenn das Gepäck
        1. Gegenstände im Sinne der ICAO- und IATA-Gefahrgutvorschriften enthalten, die das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden können, wie z. B. Sprengstoffe, komprimierte Gase, oxidierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe; oder
        2. Gegenstände enthält, deren Beförderung durch die Vorschriften des Staates, des Abflug- oder Ankunftsortes oder eines überflogenen Staates verboten ist; oder
        3. enthält Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, z. B. Zerbrechlichkeit oder besondere Empfindlichkeit, für die Beförderung ungeeignet sind; Nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall erhalten Sie bei Velocity.
        4. Die folgenden Gegenstände dürfen ohne vorherige Zustimmung von Velocity nicht an Bord gebracht werden:
          1. Einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus (wie sie üblicherweise in Laptops, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras usw. verwendet werden).
          2. jede Art von Waffen, wie zum Beispiel Schusswaffen, Hieb- oder Stichwaffen und Spritzgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosive Stoffe, Gegenstände, die durch ihre äußere Form oder Kennzeichnung den Anschein von Waffen, Munition oder explosiven Stoffen erwecken.
      6. Velocity stellt dem Kunden auf Anfrage gerne die ICAO- und IATA-Gefahrgutvorschriften zur Verfügung, sie sind aber auch auf den ICAO- und IATA-Websites verfügbar. Darüber hinaus informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes über gefährliche Güter, die nicht im Gepäck befördert werden dürfen.
  • Kündigung des Beförderungsvertrages im Luftverkehr.
      1. Sofern in den Abschnitten 8.b. nichts anderes geregelt ist. und 8.d. gelten für die Kündigung und Aufhebung des Luftbeförderungsvertrages die gesetzlichen Vorschriften.
      2. Der Kunde kann den Vertrag über die Luftbeförderung jederzeit bis zum vereinbarten Abflugzeitpunkt kündigen. In diesem Fall ist Velocity berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Velvet Air muss jedoch berücksichtigen, was Velocity durch die Beendigung des Luftbeförderungsvertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der im Luftbeförderungsvertrag übernommenen Leistung erwirbt oder böswillig unterlässt. Die Parteien vereinbaren hierfür die Zahlung einer Pauschale, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung, wie im Chartervertrag festgelegt. In jedem Fall werden durch die Stornierung nicht anfallende Gebühren und Steuern erstattet. Velocity bleibt in jedem Einzelfall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Betrag vom Fahrpreis abzuziehen ist, und dem Kunden steht in jedem Einzelfall das Recht zu, nachzuweisen, dass ein höherer Betrag vom Fahrpreis in Abzug zu bringen ist oder Velocity nicht Anspruch auf jegliche Entschädigung.
      3. Die Bestimmungen der Klausel 8.2 berühren nicht das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen.
      4. Stornierungen und Rücktritte müssen mindestens in Textform erfolgen.
  • Haftung von Velvet Air
      1. Velocity haftet für die Beförderung von Passagieren und deren Gepäck im Luftverkehr gemäß dem Montrealer Übereinkommen vom 28. März 1999, umgesetzt in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97. Velocity und durch die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
      2. Soweit Velocity nicht nach dem Montrealer Übereinkommen vom 28. März 1999 oder dessen Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten haftet, haftet Velvet Air auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur gegenüber die Bestimmungen dieser Ziffer 9.b. wie folgt:
        1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Velocity sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet Velocity haftet in vollem Umfang.
        2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Velocity auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, begrenzt auf deren Einhaltung sich die andere Partei regelmäßig verlassen darf.
        3. Velocity haftet nicht für die Annullierung und Verspätung von Flügen, es sei denn, Velvet Air hat für solche Vorfälle zumindest grobe Fahrlässigkeit zu vertreten und die im Namen von Velocity handelnden Personen haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen oder konnten diese nicht ergreifen Maßnahmen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, Behinderung durch staatliche Stellen oder sonstige Dritte, Streik, Aussperrung sowie Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Velocity haftet auch nicht für das Verhalten anderer Fluggesellschaften, Abfertigungsunternehmen oder deren Erfüllungsgehilfen sowie für an Bord zurückgelassene Gegenstände der Passagiere. Im Übrigen richtet sich die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung von Velocity gilt sinngemäß auch für alle leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Personen.
        4. Für Schäden am Flugzeug oder an der Innenausstattung des Flugzeugs haftet der Kunde unbeschränkt, auch ohne den Nachweis eines Verschuldens des schadenverursachenden Passagiers. Gleiches gilt für vom Kunden zusätzlich eingesetztes Flugpersonal. Die Haftung des Kunden gilt unabhängig von einer etwaigen Haftungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Passagier bzw. dem eingesetzten Flugpersonal.
        5. Eine Leistungspflicht besteht nicht, wenn die Beförderung oder Teile der Beförderung nicht gemäß den gesetzlichen und/oder verkehrsrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden können oder höhere Gewalt oder sonstige Sicherheitsinteressen (z. B. Witterungsbedingungen, Terroranschläge etc.) dies nicht zulassen Wagen. Sofern dadurch nur Teile eines Beförderungsauftrages storniert werden, werden nur die Kosten für die tatsächlich durchgeführte Beförderung in Rechnung gestellt.
        6. Velocity behält sich insbesondere im Falle höherer Gewalt das Recht vor, die Beförderung mit einem anderen als dem vereinbarten Flugzeugtyp durchführen zu lassen. In diesem Fall wird Velocity nur Luftfahrzeugmuster einsetzen, die dem gleichen Sicherheitsstandard und einem gleichwertigen Luftfahrzeugmuster entsprechen.
        7. Sofern Velocity aufgrund eines Ausfalls des Luftfahrzeugs aus technischen oder betrieblichen Gründen oder infolge höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugstrecke vorherrschenden Wetterbedingungen) nach Beginn der Vertragslaufzeit nicht in der Lage ist, ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen Für den Flug schuldet der Kunde ein Entgelt, das sich nach dem Verhältnis zwischen der auf Basis des ursprünglichen Angebots berechneten Flugstundenzahl und den tatsächlich angefallenen Flugstunden richtet.
        8. Ist eine Landung am Zielflughafen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugstrecke vorherrschenden Wetterbedingungen) nicht möglich und eine alternative Landung erforderlich, übernimmt Velocity auch nicht die Kosten für die Weiterbeförderung der Passagiere zum ursprünglich vereinbarten Zielort sowie die sonst durch die Alternativlandung entstehenden Mehrkosten. In diesem Fall schuldet der Kunde ein Entgelt, das sich nach dem Verhältnis zwischen der auf Basis des ursprünglichen Angebots ermittelten Flugstundenzahl und den angefallenen Flugstunden richtet.
        9. Ist eine Landung am Zielflughafen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugstrecke vorherrschenden Wetterbedingungen) nicht möglich und ein Rückflug zum Abflughafen entweder vom Kunden gewünscht oder nach Maßgabe des Vertrags unumgänglich In bestimmten Fällen schuldet der Kunde ein Entgelt, das sich nach dem Verhältnis zwischen der auf Basis des ursprünglichen Angebots berechneten Flugstundenzahl und den angefallenen Flugstunden richtet. In diesem Fall setzen sich die Flugstunden aus der gesamten zurückgelegten Strecke, also Hin- und Rückflug, zusammen.
        10. Ist eine Landung am Zielflughafen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugstrecke vorherrschenden Wetterbedingungen) nicht möglich und daher eine Zwischenlandung erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mehrkosten zu tragen die daraus entstehen.
  • Anwendbares Recht
      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sofern der Kunde Verbraucher ist, die Buchung als Verbraucher vorgenommen hat (siehe Ziffer 1.1) und zum Zeitpunkt der Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der Wahl unberührt des in Satz 1 getroffenen Gesetzes.
  • Gerichtsstand
      1. Sofern der Kunde Kaufmann ist und zum Zeitpunkt der Registrierung seinen Sitz in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Velocity, Hamburg. Im Übrigen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für die lokalen und internationalen Gerichtsbarkeiten.
  • Verbraucherstreitbeilegung
    1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
    2. Velocity ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden die E-Mail-Adresse von Velocity mitzuteilen. Das ist fly@fly-velocity.com
    3. Velocity ist keiner privatrechtlichen Streitbeilegungsstelle beigetreten und verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren der „Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 5311 Bonn, Deutschland“ teilzunehmen. https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html, https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Service/Formulare/Formulare_node.html, nimmt teil.

Velocity, Teil der Capacity Aviation UG (Stand 16. November 2023)